Sehr geehrte Damen und Herren,


der neue Barmer-Vertrag zur Versorgung von erwachsenen Schwerhörigen (WHO 2,3 und WHO 4) gilt ausschließlich für Versicherte der BARMER, frühestens zum 01.10.2025. Versicherte anderer Ersatzkassen werden weiterhin nach dem vdek-Vertrag vom 01.01.2023 versorgt. Die BARMER hat diesen Vertrag zum 31.01.2026 gekündigt.


Spätestens ab dem 01.02.2026 können BARMER-Versicherte daher nicht mehr nach dem vdek-Vertrag versorgt werden. Bis zu diesem Datum gelten beide Verträge parallel. Das bedeutet, dass entweder die Möglichkeit besteht, den bisherigen vdek-Vertrag weiterhin anzuwenden, oder alternativ dem neuen BARMER-Vertrag beizutreten. Die Versorgung von BARMER-Versicherten kann dann nur noch nach dem neuen BARMER-Vertrag erfolgen.


Entscheidend ist das Datum des Vertragsbeitritts und das Verordnungsdatum, beziehungsweise der Beginn der Versorgung, bei Versorgungen, die ohne Verordnung abgerechnet werden können. Liegt das Verordnungsdatum vor dem Datum des Vertragsbeitritts, gilt der vdek-Vertrag, liegt das Verordnungsdatum nach dem Datum des Vertragsbeitritts, dann gilt der BARMER-Vertrag.


Ab heute können Sie per Wartung und ergänzenden Downloads aus dem Onlinedatenservice vertragskonform HG-Aufträge bei Barmer-Versicherten bearbeiten. Einzelheiten finden Sie im verlinkten PDF.


Spielen Sie das Update bitte auch ein, wenn Sie den Vertrag noch nicht beigetreten sind, da Druckprofile und DL-Kataloge die neue winIPRO-Version voraussetzten.

 

Hier finden Sie alle Informationen zum neuen BARMER-Vertrag als PDF


Mit freundlichen Grüßen


Ihr IPRO-Team

EVEX Deutschland GmbH / Betriebsstätte Ipro, Steinbeisstraße 6, 71229 Leonberg  /  (0 71 52) 93 33 39 info@ipro.de, www.ipro.de  /  Impressum  /  Ipro News abbestellen